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   KG, 22.12.1959 - 2 W 1864/59   

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KG, 22.12.1959 - 2 W 1864/59 (https://dejure.org/1959,1427)
KG, Entscheidung vom 22.12.1959 - 2 W 1864/59 (https://dejure.org/1959,1427)
KG, Entscheidung vom 22. Dezember 1959 - 2 W 1864/59 (https://dejure.org/1959,1427)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1960, 631
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 29.04.1968 - VII ZR 8/66

    Ausgleichsanspruch (§ 39b Abs. 4 Satz 2 HGB)

    Auch der Bundesgerichtshof hat schon ausgesprochen, daß die Geltendmachung des Anspruchs zwar an keine besondere Form gebunden ist, daß der Anspruch auch innerhalb der Frist nicht beziffert zu werden braucht, daß er aber eindeutig geltend gemacht werden muß (vgl. BGH in NJW 1958 S. 23 und die Urteile des erkennenden Senats vom 9. Juli 1962 VII ZR 49/61 in BB 1962 S. 1101 sowie vom 28. Januar 1965 VII ZR 120/6 [insoweit in IM Nr. 5 zu § 87 c HGB nicht abgedruckt]; ebenso Kammergericht in NJW 1960 S. 631 und Schröder, Recht der Handelsvertreter.

    Wie das Kammergericht in NJW 1960 S. 631 zutreffend bemerkt hat, wird die Frist auch dadurch gewahrt, daß der Handelsvertreter schon in seiner Erwiderung auf das Kündigungsschreiben des Unternehmers, in der er sich in erster Linie gegen die Kündigung wendet, sich den Ausgleichsanspruch vorbehält für den Fall, daß der Unternehmer auf seiner Kündigung bestehen bleibt.

  • OLG Düsseldorf, 23.04.2004 - 16 U 8/03

    Zeitpunkt der Beendigung eines Handelsvertretervertrages als maßgeblicher

    Die fristgerechte Anmeldung des Ausgleichsanspruchs nach § 89b Abs. 4 Satz 2 HGB kann auch schon vor dem tatsächlichen Vertragsende erfolgen, insbesondere im Schriftverkehr oder in Verhandlungen der Vertragsparteien über die Wirksamkeit von ausgesprochenen Kündigungen (vgl. BGHZ 40, 13, 18; BGHZ 50, 86, 89; KG NJW 1960, 631).
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